Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00   

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https://dejure.org/2000,3416
OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.07.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 5, 7, 16, 19
    Keine Erbringung der Stammeinlage bei Darlehensgewährung der GmbH an Gesellschafter innerhalb von zwei Wochen nach Einzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 175
  • ZIP 2000, 1833
  • NZI 2000, 476
  • NZI 2001, 69
  • DB 2000, 2361
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00
    Diese Rechtsprechung des Senats entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98, in denen sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt hat, dass ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe.
  • OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98

    Leistung der Stammeinlage bei Zurückgewährung als Darlehen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00
    Aus dieser Sicht ist auch der Einwand der Beklagten, die - nicht wirksam begründete - Darlehensforderung sei in der gesamten Zeit von Oktober 1997 bis zur Rückzahlung werthaltig gewesen, unerheblich (vgl. Senat - 5 U 211/98 - Urteil vom 29. Juni 2000; 5 U 5/00 - Urteil vom 8. Juni 2000).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Er kann bei unwirksamer Vereinbarung eines Darlehens nicht schlechter stehen (zutreffend OLG Hamburg GmbHR 2005, 164 gegen OLG Schleswig ZIP 2000, 1833; 2004, 1358; GmbHR 2005, 357).
  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.

    In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 20. Juli 2000 (ZIP 2000, 1833).

    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (ZIP 2000, 1833, GmbHR 2003, 1058 und ZIP 2004, 1358 , dazu EWiR 2004, 757 - Tettinger) - abweichend hiervon - mehrfach entschieden hat, dass auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens die Einlageschuld nicht tilgt, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.

  • OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02
    Unterscheidet sich der zu beurteilende Sachverhalt bereits hierdurch von Fällen, in denen allein eine zeitliche Komponente auf ihre Indizwirkung hin zu beurteilen ist, hat der Senat jedoch außerdem keine Bedenken, im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung auch noch bei einem Zeitraum von gut 3 Wochen schon aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs von einer abgesprochenen Kapitalrückzahlung auszugehen (für einen Zeitraum von 14 Tagen Senatsurteil vom 20. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, 1046; nach OLG Köln, OLGR 2001, 423, 424 sollen auch noch 5 Wochen insoweit ausreichen).

    Auch liegt der zu beurteilende Sachverhalt nicht etwa derart, dass - wie bei den typischen Fällen eines unzulässigen" "Hin- und Herzahlens" - die zunächst erbrachte Bareinlage infolge Darlehensgewährung in gleicher Höhe an den Gesellschafter sofort gegen einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber diesem eingetauscht wird und von daher die Gesellschaft nur eine "Durchgangsstation" bei einer Leistung des Gesellschafters an sich selbst (BGH ZIP 2002, 799, 801) darstellt (so verhielt sich in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2000 -5 U 211/98 -, GmbHR 2000, 1046, 1047 f. und vom 26. Juli 2000 -5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, zugrunde lagen).

    Dass für die Schuldnerin bei rückschauender Betrachtung ein positiver Saldo verblieben sein mag, ist entwicklungs-, nicht aber systembedingt und lässt daher den einmal entstandenen Anspruch der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter auf Kapitalaufbringung keineswegs entfallen (hierzu bereits näher Senatsurteil vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833, 1834).

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Entgegen der von dem Kläger auch in dem Berufungsverfahren beibehaltenen Meinung steht die von dem Landgericht und dem erkennenden Senat vertretene Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZInsO 2000, 501), denn der von dem Oberlandesgericht Schleswig entschiedene Fall betrifft eine direkte Rückzahlung von Leistungen an einen Gesellschafter an diesen.
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03

    Verdeckte Sacheinlage bei Darlehensgewährung an Gesellschafter

    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.
  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03

    Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH

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  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03

    Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der

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  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Legt bereits der sachliche und zeitliche Zusammenhang von Einzahlung und Auszahlung die Annahme eines abgesprochenen und der Umgehung der Kapitalaufbringungsvorschriften dienenden "Hin- und Herzahlens" nahe (BGH ZIP 2002, 2045, 2048; BGH ZIP 2003, 211, 212; vgl. auch bereits Senat ZIP 2000, 1833, 1834, jeweils m.w.N.), so folgt anderes auch nicht aus der bereits erwähnten Übernahme der Gründungskosten durch die Darlehensnehmerin.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.03.2000 - 5 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10910
OLG Naumburg, 29.03.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.03.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. März 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsfrist bei Kündigung von Geschäftsräumen durch einen Insolvenzverwalters; Bestimmung des Zwecks einer Vorschrift; Gegenstandsbezogene Fristvereinheitlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Maßgebliche Frist für die Geltendmachung eines Sonderkündigungsrechts bei Geschäftsraummiete (Verhältnis zwischen Abs. 1 a und Abs. 5 des § 565 BGB ); Kündigung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
  • ZMR 2000, 825
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Der in Literatur und Rechtsprechung teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung, die wegen der Berechnung der Kündigungsfrist allein § 565 Abs. 1 Nr. 3 BGB für anwendbar hält, schließt sich die Kammer nicht an (vgl.: Kübler, Prütting, InsO, Loseblatt, Stand: März 2001, § 109 InsO Rn. 9; OLG Naumburg ZInsO 2000, 287 ).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/2000 a, 5 U 2/2000, 5 U 2/00 a, 5 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22314
OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/2000 a, 5 U 2/2000, 5 U 2/00 a, 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,22314)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.06.2000 - 5 U 2/2000 a, 5 U 2/2000, 5 U 2/00 a, 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,22314)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 5 U 2/2000 a, 5 U 2/2000, 5 U 2/00 a, 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,22314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH bei Nichteintragung in das Handelsregister in Folge der Liquidierung; Auswirkungen auf die Haftung bei Vorliegen einer unechten Vor-GmbH; Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens einer echten in Abgrenzung zu einer ...

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 11
    Haftung der Gesellschafter einer unechten Vor-GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 679
  • ZIP 2000, 2201
  • NZG 2001, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    Zwar gehe die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 1507) vom Grundsatz der Innenhaftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH aus.

    Nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 134, 333 unter ausdrücklicher teilweiser Aufgabe von BGHZ 65, 378; 72, 45), der der Senat folgt und die auf den sog. Haftungsgleichlauf vor und nach Eintragung der gegründeten GmbH abstellt, haften die Gesellschafter einer Vor-GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt, aber nur im Innenverhältnis, d.h. in Form einer bis zur Eintragung der Gesellschaft andauernden Verlustdeckungshaftung und einer an die Eintragung geknüpfte Vorbelastungshaftung.

    In seiner sodann getroffenen Grundsatzentscheidung hat der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich offen gelassen, wie zu entscheiden ist (BGHZ 134, 333, 341).

  • BFH, 07.04.1998 - VII R 82/97

    Haftung des Gesellschafters einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    Die Kammer sei der Ansicht, dass die frühere Rechtsprechung zur sog. unechten Vor-GmbH weiterhin Gültigkeit habe und folge insoweit der Ansicht des Bundesfinanzhofs (NJW 1998, 2926 ), wonach eine unbeschränkte Außenhaftung derjenigen Gesellschafter gegeben sei, die den Geschäftsbetrieb weiter fortsetzen würden, obwohl die Eintragung der Gesellschaft nicht mehr ernsthaft in Betracht komme.

    Der Bundesfinanzhof geht in Kenntnis der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem Fortgelten der bisherigen Haftungsgrundsätze für die unechte Vor-GmbH aus (NJW 1998, 2926 ).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73

    technische Öle - § 11 Abs. 2 GmbH, (auf die Einlageverpflichtung beschränkte)

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    b) Nach der inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hafteten die Gesellschafter einer Vor-GmbH, die nicht in das Handelsregister eingetragen, sondern liquidiert wird, für Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlageverpflichtung (vgl. u.a. BGHZ 65, 378; 72, 45), insoweit aber im Außenverhältnis zu den Gläubigern der Vorgesellschaft (BGHZ aaO.).

    Nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 134, 333 unter ausdrücklicher teilweiser Aufgabe von BGHZ 65, 378; 72, 45), der der Senat folgt und die auf den sog. Haftungsgleichlauf vor und nach Eintragung der gegründeten GmbH abstellt, haften die Gesellschafter einer Vor-GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt, aber nur im Innenverhältnis, d.h. in Form einer bis zur Eintragung der Gesellschaft andauernden Verlustdeckungshaftung und einer an die Eintragung geknüpfte Vorbelastungshaftung.

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 205/76

    Haftung einer Vorgesellschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    b) Nach der inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hafteten die Gesellschafter einer Vor-GmbH, die nicht in das Handelsregister eingetragen, sondern liquidiert wird, für Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlageverpflichtung (vgl. u.a. BGHZ 65, 378; 72, 45), insoweit aber im Außenverhältnis zu den Gläubigern der Vorgesellschaft (BGHZ aaO.).

    Nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 134, 333 unter ausdrücklicher teilweiser Aufgabe von BGHZ 65, 378; 72, 45), der der Senat folgt und die auf den sog. Haftungsgleichlauf vor und nach Eintragung der gegründeten GmbH abstellt, haften die Gesellschafter einer Vor-GmbH für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt, aber nur im Innenverhältnis, d.h. in Form einer bis zur Eintragung der Gesellschaft andauernden Verlustdeckungshaftung und einer an die Eintragung geknüpfte Vorbelastungshaftung.

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    Ein solcher Personenzusammenschluss ohne die Zielsetzung der Eintragung unterlag dem Recht der oHG bzw. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wobei maßgeblich die Gesellschaftsform war, deren Tatbestandsmerkmale im Einzelfall tatsächlich verwirklicht waren (u.a. BGHZ 80, 129, 143).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 483/96

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    Das gilt auch für das Bundesarbeitsgericht (NJW 1998, 628 ).
  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
    Im Vorlagebeschluss vom 04.03.1996 hat der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 1210, 1212) wegen der Schwierigkeiten, verlässliche Feststellungen über die Aufgabe der Eintragungsabsicht zu treffen, und der Tatsache, dass bei Zulassung des bisherigen Anspruchs ein Systemwechsel in der Konzeption der Verlusthaftung eintrete, der von Sachverhaltsdivergenzen abhängig sei, die keinen inneren Zusammenhang aufwiesen, erwogen, auch in diesen Fällen - nur - einen als Innenhaftung ausgestalteten Verlustdeckungsanspruch zu gewähren.
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 204/00

    Verlustdeckungshaftung bei Scheitern der Gründung einer GmbH

    Das Berufungsgericht (NZG 2001, 227) hat die Klage gegen die Beklagten zu 1 und 2 auf deren Berufung hin abgewiesen.

    Das Berufungsgericht (vgl. ablehnend dazu K. Schmidt, GmbHR 2001, 27 ff. u. 76; Baumann/Müller, NZG 2001, 218; zustimmend aber Münnich, EWiR 2000, 1015) hat seine klageabweisende Entscheidung in erster Linie damit begründet, Gesellschafter einer Vor-GmbH, die ihre Geschäfte sofort nach der Gründung aufgenommen hat, aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden ist, unterlägen ausnahmslos der als Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft ausgestalteten Verlustdeckungshaftung; selbst dann, wenn die Gesellschafter die Geschäftstätigkeit fortsetzten, nachdem sich das Scheitern der Gründung herausgestellt hat (sog. "unechte Vorgesellschaft"), ändere sich daran nichts.

  • OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft;

    (1) Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt die Innenhaftung von einem etwa - vor allem bei einer Vermögenslosigkeit der Vor-Genossenschaft oder bei einer Aufgabe der Eintragungsabsicht - zu erwägenden Außenhaftungsanspruch (vgl. BSG NZG 2000, 611 [613]; zur Vor-GmbH: BGH NJW 1998, 1079 [1080]; BSG ZIP 2000, 494 [498]; BAG NZG 1998, 103 [104]; OLG Stuttgart NZG 2001, 86; OLG Dresden GmbHR 1998, 186 [188]; a.A.: OLG Bremen ZIP 2000, 2201 [2204]) unberührt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17204
OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,17204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,17204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,17204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1960 - V ZR 122/59

    Hausverbot für Rathaus

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00
    Das kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur in Betracht, wenn die Sache im Gemeingebrauch steht und die Benutzung sich im Rahmen dieses Gemeingebrauchs hält (vgl. BGHZ 33, 230 und 60, 365).

    Allerdings darf die Klägerin nach der Rechtsprechung des BGH auch außerhalb eines Gemeingebrauchs die Ausschlußrechte des Eigentümers nicht in einer Weise geltend machen, die die öffentliche Zweckbestimmung der Sache behindert (vgl. BGHZ 33, 230, 232).

    Die Klägerin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts in ihrer zivilrechtlichen Eigentumsabwehrbefugnis durch Art. 3 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und dem Gebot der Wettbewerbsneutralität eingeschränkt (BGHZ 33, 230, 233).

  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00
    Das kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur in Betracht, wenn die Sache im Gemeingebrauch steht und die Benutzung sich im Rahmen dieses Gemeingebrauchs hält (vgl. BGHZ 33, 230 und 60, 365).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00
    In einem derartigen Fall müssen für die vorgenommene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG NJW 1999, S. 1535 ).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2000 - 5 U 2/00
    Die Werbemaßnahmen der Beklagten beeinträchtigen das Eigentum der Klägerin Zwar kann sich die Klägerin als Trägerin hoheitlicher Gewalt nicht auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG berufen, weil die Grundrechte grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten (BVerfGE 21, 362, 68, 193 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 50/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Boykottaufruf einer Universität durch Untersagung der

    Unter diesen Umständen hat sie ein berechtigtes Interesse daran, Werbung gewerblicher Repetitorien in ihren eigenen Räumen zu unterbinden (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2000 - 5 U 2/00, NWVBl. 2001, 447).
  • VG Göttingen, 20.09.2012 - 4 A 258/09

    Bewerbung kommerzieller juristische Repetitorien im räumlichen Bereich einer

    Die Beklagte ist deshalb grundsätzlich berechtigt, gegen Werbetätigkeiten kommerzieller Repetitorien vorzugehen (Im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2000, - 5 U 2/00 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2009, - 5 U 50/08 -, NJW 2009, 2143).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Ob - wovon die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht ausgegangen sind - allein durch das Zulassen der Werbung von kommerziellen Repetitorien das Vertrauen der Studenten in die Leistungsfähigkeit der Antragsgegnerin beeinträchtigt wird und dieses eine Störung der Zweckbestimmung der Antragsgegnerin und einen Eingriff in den Kernbereich der Tätigkeit der Antragsgegnerin darstellt (so OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.5.2009 - 6 U 50/08 - u. OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2000 - 5 U 2/00 - , iVm Ansprüchen aus § 21ff GWB bzw. § 1004 BGB, jeweils juris) oder ob eine ergänzende private Aus- und Fortbildung nicht nur bei der staatlichen Referendarausbildung sondern auch schon während des juristischen Studiums als üblich anzusehen ist, ohne dass damit die Effektivität und Güte der staatlichen Ausbildung in Frage gestellt wird (so zur Referendarausbildung BVerwG, Urt. v. 29.10.1987 - 2 C 57/86 -, BVerwGE 78, 211 = NJW 1988, 1159), muss jedoch der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • VG Göttingen, 25.02.2010 - 4 B 10/10

    Untersagung der Durchführung von Werbemaßnahmen für ein kommerzielles

    Die Antragsgegnerin ist deshalb grundsätzlich berechtigt, gegen Werbetätigkeiten kommerzieller Repetitorien vorzugehen (Im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2000 - 5 U 2/00 -, [...]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2009 - 5 U 50/08 -, NJW 2009, 2143).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.2000 - 5 U 2/00   

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OLG Köln, 25.10.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,21972)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,21972)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,21972)
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   OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 5 U 2/00   

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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,42006)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. November 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,42006)
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